Noch in Deutschland gemeldet?


Checkliste Bild vergrößern (© colourbox) In Deutschland besteht die allgemeine Meldepflicht, d.h. jede Person mit Wohnsitz in Deutschland muss dort gemeldet sein. Damit verbunden ist die Pflicht, jede Änderung des Wohnortes innerhalb einer Woche nach dem Umzug bei der zuständigen Meldebehörde in Deutschland anzumelden. Ein Verstoß hiergegen gilt als Ordnungswidrigkeit und führt automatisch zu einer Geldbuße.

Wenn Sie von Deutschland ins Ausland ziehen, müssen Sie sich bei der zuständigen Meldebehörde in Deutschland abmelden. Sie benötigen die Abmeldebescheinigung u.a. zur Vorlage bei der deutschen Auslandsvertretung, damit diese in Passangelegenheiten für Sie tätig werden und z.B. den Wohnort in Ihrem Reisepass ändern oder bei Bedarf einen neuen Reisepass ausstellen kann.
Sofern Sie in Deutschland noch gemeldet sind, müssen Sie sich zur Ausstellung eines neuen Reisepasses an die für Ihren Wohnort zuständige Passbehörde in Deutschland wenden. Die deutsche Auslandsvertretung ist in diesem Fall für die Ausstellung eines neuen Reisepasses nicht zuständig und kann daher nur im Ausnahmefall für Sie tätig werden. Weiterhin erhöhen sich die Gebühren für den Pass erheblich und eine zeitliche Verzögerung ist unvermeidlich, da die Auslandsvertretung zunächst bei der für Ihren deutschen Wohnort zuständigen Passbehörde in Deutschland eine Ermächtigung zur Ausstellung eines Passes im Ausnahmefall einholen muss.

Merkblatt zum Melderecht in Deutschland

Melderecht und Abmeldebescheinigung

Hinweise zur Terminvereinbarung

Achtung

Bitte beachten Sie, dass Sie einen Termin vereinbaren müssen, wenn Sie Ihren Passantrag an einer der folgenden Vertretungen einreichen:

Gebühren und Bearbeitungszeit

Antragsteller über 24 Jahre
ca $140,- *
Antragsteller unter 24 Jahre
ca $105,- *

*abhängig vom aktuellen Wechselkurs. 

Die deutschen Auslandsvertretungen in Kanada, nicht jedoch die Honorarkonsuln, akzeptieren Kreditkarten und Barzahlung in CAD. Die Zahlung per Scheck oder Debitkarte ist nicht möglich.

Für die Antragstellung beim Büro des Honorarkonsuls fallen zusätzliche Gebühren an.

Die Bearbeitungszeit beträgt zwischen 10 und 12 Wochen.

Häufig gestellte Fragen rund um den Passantrag

Frage- und Ausrufezeichen, (c)  picture-alliance/chromorange

Reiseziel USA?

elektronisches Reisegenehmigungssystem "Electronic System for Travel Authorization" (ESTA)

Für Reisen in die USA sind für die Inhaber deutscher Reisepässe eine Reihe von Besonderheiten zu beachten. Insbesondere bei der Frage der visumsfreien Einreise gibt es wichtige Änderungen.