Beibehaltungsgenehmigung
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(© DPA)
Sie möchten die kanadische Staatsangehörigkeit erwerben ohne die deutsche dadurch zu verlieren?
Dies ist in Ausnahmefällen möglich, wenn Sie im Besitz einer Beibehaltungsgenehmigung sind. Diese muss beim Bundesverwaltungsamt beantragt und von dort genehmigt werden bevor Sie die kanadische Staatsangehörigkeit annehmen.
Den entsprechenden Antrag müssen Sie bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung einreichen.
Das Antragsformular können Sie sich am Ende dieser Seite herunterladen. Hier finden Sie auch ein aktuelles Merkblatt mit allen wichtigen Informationen zum Verfahren sowie eine Liste der erforderlichen Unterlagen.
Es ist wichtig zu wissen, dass die Beibehaltungsgenehmigung eine Ausnahmeregelung zum allgemeinen Grundsatz des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes darstellt. Grundsätzlich verliert ein Deutscher automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn er eine ausländische Staatsangehörigkeit auf Antrag annimmt. Es liegt in der Natur der Sache, dass eine Ausnahmeregelung nicht für jeden Antragsteller in Frage kommt. Damit das Bundesverwaltungsamt Ihrem Beibehaltungsantrag zustimmen kann, müssen Sie deshalb eine individuelle Situation nachweisen, die für Sie den Besitz beider Staatsangehörigkeiten erforderlich macht. Umstände, die pauschal auf den Großteil aller Deutschen in Kanada zutreffen (z.B. fehlendes Wahlrecht, Grenzübergang zu den USA ist schwieriger geworden, usw.) reichen in der Regel nicht aus, um einen Antrag erfolgreich zu begründen.